Anwaltskanzlei Karin Plewe

Fachanwaltskanzlei in Konstanz und Waldshut

Erbrecht


  • Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten
  • Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Erstellen von Testamenten und Überprüfung vorhandener Testamente
  • Verwahrung von Testamenten
  • Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften
  • Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
  • Pflichtteilsrecht
  • Vermächtnisrecht
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Brauche ich überhaupt ein Testament?

Das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem das Erbrecht geregelt ist, stammt aus dem Jahr 1896 und geht im Wesentlichen von einer Erbfolge innerhalb der Familie aus. Auch wenn das Gesetz seither einige Male geändert wurde, wird es dennoch von einem traditionellen Familienbild geprägt, das nicht immer den heutigen Gegebenheiten entspricht. Die Zunahme sogenannter Patchworkfamilien (Zweitehen, Stiefkinder etc.) bringt es mit sich, dass die gesetzliche Regelung nicht immer mit den Wünschen und Vorstellungen der Beteiligten übereinstimmt. Außerdem gibt es auch innerhalb traditioneller Familienstrukturen oftmals Anlass, eine besondere Regelung zu treffen.

Wenn nichts Abweichendes geregelt ist, dann gilt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge.

Je nach persönlicher Situation macht es daher Sinn, sich zu informieren, ob die gesetzliche Regelung "passt" oder ob eine Regelung durch Testament oder Erbvertrag erforderlich ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.


Kann ich ein Testament selbst verfassen?

Es ist relativ einfach, ein Testament selbst zu verfassen.

Die Schwierigkeit besteht darin, dieses Testament wirksam zu erstellen. Die Erfahrung und die Statistik zeigen, dass eine Vielzahl von selbst verfassten Testamenten auslegungsbedürftig oder sogar unwirksam ist, entweder weil die vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde oder weil unklare, gesetzlich nicht zulässige oder widersprüchliche Regelungen enthalten sind. Im schlimmsten Fall ist das Testament gänzlich unwirksam und es gilt das, was der Erblasser garantiert nicht wollte, nämlich die gesetzliche Erbfolge.

Manche Begriffe werden von Juristen anders verwendet als in der Umgangssprache gewohnt. Dies kann zu Unklarheiten führen, die von erheblicher Bedeutung sein können. Und es liegt in der Natur der Sache, dass ein solches Missgeschick oft erst entdeckt wird, wenn es zu spät ist, d.h. wenn der Erbfall eingetreten ist.
Es ist sicher nicht im Sinne eines Erblassers, dass sein Geld dazu verwendet werden muss, einen teuren Erbrechtsstreit zu finanzieren, nur weil keine wirksame letztwillige Verfügung vorhanden war.Hier gilt also ganz besonders der alte Grundsatz "Vorbeugen ist besser als Heilen".

 

Wann soll ich im Erbfall einen Anwalt aufsuchen?

 Ein Erbfall bringt meist viel Trauer und Leid mit sich. Es ist ganz normal, dass man sich in der ersten Zeit scheut, an das Vermögen des Verstorbenen zu denken und den Nachlass zu regeln.

Es gibt jedoch im Erbfall einige Rechte und Pflichten, die den Erben treffen und die er deshalb auch kennen sollte.

Darüber hinaus tauchen häufig Fragen auf wie z.B.:

  • Ich habe in der Wohnung des Verstorbenen ein Testament gefunden. Was mache ich nun damit?
  • Wie wird festgestellt, ob ich Erbe bin?
  • Brauche ich einen Erbschein? Und wo/wie bekomme ich ihn?
  • Meine Geschwister und ich sind zerstritten.
    Wer darf nun nach dem Tod der Mutter die Wohnung kündigen?
  • Es könnte sein, das mein Vater uns nur Schulden hinterlassen hat. Innerhalb welcher Frist kann ich die Erbschaft ausschlagen?
  • Und wie mache ich das?
  • Müssen dann meine Kinder für die Schulden haften?
  • Der Verstorbene hat mir etwas vermacht. Wie bekomme ich das nun?
  • Im Testament ist nur die neue Frau meines Vaters erwähnt.
    Und was bekomme ich?
  • Meine Geschwister und ich haben zusammen ein Haus geerbt? Wir sind uns aber nicht einig, was damit geschehen soll. Welche Rechte habe ich?


Im Buchhandel und im Internet gibt es eine Vielzahl von Rechtsratgebern, die oftmals auch ganz brauchbare Hinweise enthalten. Allerdings können diese Publikationen nicht auf den Einzelfall eingehen. Sofern in Ihrem Fall eine auch nur geringfügige Abweichung vom dort vorgestellten Sachverhalt vorliegt, kann das Ergebnis völlig anders ausfallen. Es stellt deshalb immer ein Risiko dar, sich auf solche pauschalen Ratschläge zu verlassen.


Rechtstipps

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